Finanzen und Spenden
Rückwirkend zum 01.01.2007 tritt in Deutschland das neue "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" in Kraft. Alle Spenden an Stiftungen oder Vereine für gemeinnützige, religiöse oder mildtätige Zwecke werden bis zu 20 % des Einkommens bei der Jahressteuererklärung angerechnet. Ist dieser Betrag bereits ausgeschöpft, werden die Spenden zeitlich unbegrenzt auf die kommenden Jahre vorgetragen. Firmen können nun bis zu 4 % ihres Umsatzes steuerlich absetzen.